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Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten (BÜTS)
Möglichkeiten und Grenzen der ASP-Beratungstätigkeit 

Die Aufgaben der ASP bestehen darin, in 1-3 Gesprächen die Situation eines 
Kollegen mit traumatischen Stresserfahrungen zu klären. In Fällen wie dem oben 
dargestellten kann es ausreichen, eine Verfestigung und Verschlimmerung der 
traumatischen Erfahrungen zu verhindern und eine aktive Weiterbearbeitung der 
Erlebnisse im Freundes- oder Kollegenkreis zu fördern. Auf diese Weise können 
bei einem bestimmten Personenkreis -vermutlich den 2/3 durch ein dramatisches 
Ereignis leicht und mittelschwer Betroffenen - längerfristige psychische 
Probleme, unter Umständen auch posttraumatische Belastungsstörungen, verhindert 
werden. Bei dem Kreis Schwerbetroffener, der nach klinischen Erfahrungen ca. 1/3 
der von einem traumatischen Ereignis Betroffenen ausmacht, erarbeiten die ASP 
gemeinsam mit den betroffenen Kollegen weitere Betreuungs- und 
Behandlungsstrategien. Die ASP wurden dafür besonders geschult, wann der 
Anstaltspsychologe, der Anstaltsleiter bzw. ein externer Therapeut eingeschaltet 
werden und wie die Vermittlungswege gehen. 

Es versteht sich von selbst, dass die ASP keine Therapie machen und auch nicht 
als Hilfstherapeuten eingesetzt werden. Sie fördern vielmehr den Selbstklärungs- 
und Heilungsprozess bei denjenigen, bei denen das möglich ist, indem sie auf 
belastete Kollegen zugehen und somit der allgemein bekannten Tendenz des 
Rückzugs und der sozialen Isolierung nach traumatischen Stresserfahrungen 
entgegenwirken. Stark belastete und traumatisierte Kollegen ermutigen sie, 
therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Evaluierung des Projekts findet 
z. Z. im Zusammenhang mit einer großangelegten Studie über das Ausmaß von 
Traumatisierungen bei deutschen Justizvollzugsbediensteten statt. 

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