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Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten (BÜTS)
Zugrundeliegendes Modell

Das zugrundeliegende Modell ist das "Peer-support-System" (siehe Meichenbaum, 
1994). In diesem Modell werden kollegiale Ansprechpartner ausgebildet, um für 
belastete Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Ziel ist es 
dabei, die Eingangsschwelle zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen möglichst 
niedrig zu halten. Ein belasteter Kollege kann wesentlich leichter auf einen 
anderen, mit speziellen Fachkenntnissen ausgestatteten, Kollegen zugehen, als 
auf einen professionellen Helfer, wie z. B. Psychologen, bei dem die Schwelle 
wesentlich höher liegt.

Dadurch besteht die Chance, dass 
a) ein wesentlich größerer Teil von Kollegen Hilfen annimmt und 
b) in einem deutlich früheren Stadium der Störung  Interventionen 
   angeboten werden können, was die Erfolgsmöglichkeiten erhöht.
   
Auswahl der Ansprechpartner

In einem Brief wurden alle Bediensteten der JVA's in den beiden Länder über Sinn 
und Zweck der Schulung unterrichtet. Interessenten wurden gebeten, sich selbst 
zu melden, bzw. Vertrauenspersonen, die aufgrund ihres bisherigen Auftretens im 
Kollegenkreis für diese Tätigkeit geeignet schienen, sollten benannt werden.

Es war damals Ziel des Autors und des Justizministeriums Brandenburg gewesen, 
einen Stamm von 20 Ansprechpartner-Kandidaten für das Land Brandenburg zu 
gewinnen. Es bestanden Bedenken, ob man überhaupt so viele Bedienstete von der 
Notwendigkeit eines solchen Projekts überzeugen könne. Schließlich ergab sich 
eine Bewerberzahl von über 120 Kollegen. Aus dieser Tatsache ist zu ersehen, 
dass offensichtlich sowohl der Bedarf zur Betreuung von belasteten Bediensteten 
von den Kollegen als hoch eingeschätzt wird als auch die Bereitschaft da ist, 
sich für diese Kollegen einzusetzen.

Das Auswahlverfahren wurde nach folgenden Kriterien durchgeführt:

1. Vertrauensstellung im Kollegenkreis, Vorhandensein geeigneter 
Bewältigungsstrategien im Umgang mit Stress, 2. Vorhandensein geeigneter 
Bewältigungsstrategien im Umgang mit Stress, 3. Erfahrungen im Beratungsbereich  
(z. B. Elternverein, Personal-/ Betriebsrat), 4. Ausschluss von psychischen 
Erkrankungen, 5. Sensibler Umgang mit eigenen schweren Belastungen bzw. mit 
Traumatisierungen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis.

Nach beendeter Schulung sollten pro Justizvollzugsanstalt mind. zwei ASP zur Verfügung stehen. 
Das bedeutet, dass für das Land Brandenburg drei Gruppen à 10-12 Teilnehmer ausgebildet wurden. 
Für Sachsen-Anhalt befinden sich z. Z. zwei Gruppen mit gleicher Stärke in Ausbildung, 
eine dritte ist in Vorbereitung.

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