Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten
(BÜTS)
Organisatorische Einbindung und rechtliche Absicherung der Ansprechpartner
Nach vollendeter Ausbildung werden die ASP vom Justizministerium offiziell als
ASP bestellt. Die Tätigkeit wird nicht extra entlohnt, alle im Rahmen der
ASP-Aufgaben aufgewendeten Zeiten (Ausbildung, Beratungsgespräche, Supervision
etc.) gelten als Arbeitszeit.
Im Dienstalltag hat ein Beratungsgespräch Vorrang vor aufschiebbaren
Routinetätigkeiten. Die ASP werden automatisch in einem Alarmplan von
außergewöhnlichen Ereignissen in der Anstalt informiert. Sie dürfen die Anstalt
auch außerhalb ihrer Dienstzeiten zu Beratungsgesprächen betreten.
Die Absicherung ihrer Schweigepflicht über einen ministeriellen Erlass scheint
schwierig zu sein.
Z. Z. wird geprüft, ob sie in Beratungssituationen offiziell als
"Psychologisches Assistenzpersonal" des Projektleiters tätig sind und somit
automatisch der Schweigepflicht unterliegen.
Die Notwendigkeit der Schweigepflicht wird von allen Seiten gesehen. Grenzen
bestehen bei Informationen, die die Sicherheit der Anstalt betreffen.
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